Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Dienstleistungen von Ruhe & Pol, Inhaber Daniel Spierer, Koppstr. 40, 81379 München. Ruhe & Pol bietet Wochenend-Workshops zur Persönlichkeitsentwicklung in kleinen Gruppen in der freien Natur an (z.B. Bergwanderungen, Schneeschuhwanderungen, Camping, Hochseilgarten, Segeltörns). Darüber hinaus unterstützt Ruhe & Pol seine Kunden im Nachgang der Workshops bei der Umsetzung der erworbenen Erkenntnisse (bis zu 21 Tage).
Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Leistungen von Ruhe & Pol fallen nicht unter die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Pauschalreise).

§ 2 Vertragsschluss
2.1. Mit Anmeldung des Kunden und Bestätigung durch Ruhe & Pol kommt der Vertrag über den ausgewählten Workshop verbindlich zustande. Grundlage für die Anmeldung ist die Ausschreibung/Bewerbung des Workshops nebst etwaigen ergänzenden Informationen.
2.2. Ruhe & Pol weist darauf hin, dass gemäß §§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht.

§ 3 Zahlungsmodalitäten
3.1. Der Reisepreis ist vor Beginn des Workshops in der in der Rechnung angegebene Frist vollständig zu bezahlen.
3.2. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann Ruhe & Pol von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten. Ruhe & Pol kann dann die Gebühren als Entschädigung fordern, die auch im Falle der Stornierung durch den Kunden fällig wären (siehe dazu § 6.3).

§ 4 Sonderwünsche
4.1. Sonderwünsche, insbesondere hinsichtlich der Unterbringung und/oder Verpflegung werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nur unverbindlich in Form einer Bemerkung an den jeweiligen Partner (z.B. Hotel) weiter gegeben. Ruhe & Pol bemüht sich, diese zu erfüllen.

4.2. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die jeweilige Ausschreibung/Bewerbung des Workshops von Ruhe & Pol dies ausdrücklich zulässt.

§ 5 Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen von Leistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt nach Vertragsschluss sind zulässig, sofern sie von den Leistungspflichten eine nur unwesentliche Abweichung darstellen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

5.2. Ruhe & Pol ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

5.3. Im Fall wesentlichen Abweichung(en) von den Leistungspflichten ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Ruhe & Pol gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem Ersatzworkshop zu verlangen, wenn Ruhe & Pol ihm eine solche angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber Ruhe & Pol nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 5.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

5.4. Hatte Ruhe & Pol für die Durchführung des geänderten Workshops bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

§ 6 Rücktritt durch den Kunden vor Beginn des Workshops/Stornogebühren
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Workshops von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ruhe & Pol zu erklären. Es gilt das Eingangsdatum bei Ruhe & Pol.

6.2. Tritt der Kunde vor Beginn des Workshops zurück oder tritt er diesen nicht an, so verliert Ruhe & Pol den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ruhe & Pol eine angemessene Entschädigung (= Stornierungsgebühren) verlangen, soweit nicht die gesetzlichen Gründe für einen berechtigten Rücktritt/eine berechtigte Kündigung vorliegen

6.3. Die Stornierungsgebühren sind:
• bis 90 Tage vor Beginn des Workshops: kostenfrei
• 89 Tage bis 14 Tag vor Beginn des Workshops: 60% des Gesamtpreises
• 13 Tage bis 3 Tage vor Beginn des Workshops: 80% des Gesamtpreises
• ab 2 Tagen vor Beginn des Workshops: 100% des Gesamtpreises

6.4. Dem Kunden bleibt bezüglich der Stornierungsgebühren in § 6.3. der Nachweis offen, dass diese nach dem Preis des Workshops abzüglich des Werts der von Ruhe & Pol ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Ruhe & Pol durch anderweitige Verwendung des Workshops erwirbt, niedriger sind.

6.5. Ist Ruhe & Pol infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Ruhe & Pol unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

§ 7. Rücktritt und Kündigung durch Ruhe & Pol
7.1. Ruhe & Pol kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung des Workshops trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Ruhe & Pol vom Kunden nachhaltig gestört wird oder wenn der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach den Grundsätzen des § 314 BGB für Ruhe & Pol unzumutbar ist. Ruhe & Pol behält jedoch den Anspruch auf den Preis des Workshops. Eventuelle Mehrkosten trägt der Kunde selbst. Ruhe & Pol muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller Erstattungen durch Dritte.

7.2. Ruhe & Pol kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Beginn des Workshops von dem Vertrag zurücktreten (Zugang beim Kunden). Ruhe & Pol informiert die Kunden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Er erhält den gezahlten Preis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

7.3. Ruhe & Pol kann ferner vor Beginn des Workshops vom Vertrag zurücktreten, wenn Ruhe & Pol aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist oder die ordnungsgemäße Durchführung nach dem pflichtgemäß ausgeübten Ermessen von Ruhe & Pohl nicht gewährleistet ist (z.B. sehr schlechte Wettervorhersage bei Outdoor-Workshop). In solchen Fällen hat Ruhe & Pol den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt Ruhe & Pol in derartigen Fällen vom Vertrag zurück, verliert Ruhe & Pol den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

§ 8. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
8.1. Wird ein Workshop nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Hierzu ist Ruhe & Pol unverzüglich auf den Mangel aufmerksam zu machen. Die Mangelanzeige sollte, soweit es möglich ist, vom Kunden schriftlich dokumentiert werden. Ruhe & Pol kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

8.2. Der Kunde kann eine Minderung des Preises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen

8.3. Soweit Ruhe & Pol infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Kunde weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche wegen dieses Mangels geltend machen.

8.4. Ist ein Workshop durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leistet Ruhe & Pol innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von Ruhe & Pol verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, schuldet der Kunde Ruhe & Pol nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Preises und erhält eine etwaige Differenz zu geleisteten Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere aus Schadenersatz bleiben, vorbehaltlich der nachfolgenden Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ruhe & Pol, seiner gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Ruhe & Pol nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3 Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ruhe & Pol, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9.4. Die sich aus Abs. (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Ruhe & Pol den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Ruhe & Pol und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9.5. Ruhe & Pol haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass dies für den Kunden erkennbar ist.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform
Die EU stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zur Verfügung. Sie ist unter dem folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
E-Mail-Adresse von Ruhe & Pol: daniel.spierer@ruheundpol.de

§ 11 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Da Ruhe & Pol die Anreise zu den Workshops nicht anbietet, ist der Kunde für etwaige allgemeine Pass- und Visumserfordernisse, gesundheitspolizeiliche Formalitäten etc. des Bestimmungslandes einschließlich Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss selber verantwortlich.

§ 12 Datenschutz
Ruhe & Pol speichert die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von den Kunden und gibt sie, sofern zur Vertragsabwicklung erforderlich an Dritte weiter. All dies erfolgt in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von Ruhe & Pol.

§ 13 Verhaltenskodizes

Im Rahmen seiner Verpflichtung gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB weist Ruhe & Pol darauf hin, dass es sich keinen speziellen Verhaltenskodizes unterworfen hat.

§ 14 Schlussbestimmungen
Die Gültigkeit der Bestimmungen wird durch eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.